Reinigungsfirma · Hamburg

Winterdienst Hamburg

Räumen und Streuen vor 7 Uhr morgens. Elbreinigung übernimmt die Räum- und Streupflicht für Hausverwaltungen, WEGs, Privatkunden und Gewerbe in Hamburg – mit Saisonvertrag, dokumentierter Einsatzplanung und voller Haftungsübernahme.

Vor 7 UhrGarantiert geräumt
1. Nov – 31. MärSaison
DokumentiertEinsatzprotokoll
HaftungÜbernehmen wir
Was wir machen

Was beinhaltet unser Winterdienst?

Bei Schnee oder Glatteis übernehmen wir alle Pflichten, die in Hamburg an Eigentümer und Vermieter gestellt werden – von der Gehweg-Räumung bis zum Streuen mit ökologisch unbedenklichem Material. Wir arbeiten dabei nach dokumentierten Einsatzplänen, damit auch Wochenend- und Feiertagseinsätze nachweisbar sind.

  • Schnee räumen auf Gehwegen, Hauseingängen, Zufahrten und Treppen
  • Streuen mit umweltverträglichem Granulat (kein Streusalz, falls nicht ausdrücklich gewünscht)
  • Schwarze Eisflächen entfernen – mechanisch oder mit Spezialmittel
  • Eingangsbereiche, Tiefgaragen-Auffahrten, Parkplätze auf Wunsch
  • Einsatzdokumentation – Datum, Uhrzeit, durchgeführte Arbeiten, Wetterlage
  • Streusalz-Nachfüllung bei eigenen Salzbehältern (auf Wunsch)
  • Ausreichende Frühfahrten – wir fahren mehrmals, wenn neuer Schnee fällt
  • Sonderaufträge – Glatteis-Notdienst, Tag-Einsätze nach Schneefall
Winterdienst Hamburg – Elbreinigung
Rechtliches

Räum- und Streupflicht in Hamburg

Wer ist verpflichtet?

In Hamburg sind Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, die angrenzenden Gehwege bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Bei vermieteten Objekten kann diese Pflicht durch den Mietvertrag auf Mieter übertragen werden – oder durch einen Servicevertrag auf einen professionellen Winterdienst wie uns.

Wann muss geräumt werden?

Werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr muss der Gehweg in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gestreut sein. Sonn- und Feiertags ab 9:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder wiederholtem Glatteis ist mehrfaches Räumen nötig.

Was passiert bei Verletzung?

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Räumpflichtige – meist der Eigentümer. Ein professioneller Winterdienst übernimmt diese Haftung über den Servicevertrag und ist über die eigene Betriebshaftpflicht abgesichert.

Welche Streumittel sind erlaubt?

In Hamburg ist Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten – außer bei besonderen Gefahrenlagen. Wir streuen mit umweltverträglichem Granulat (Splitt, Sand). Auf Privatgrundstücken (Hofeinfahrt, Tiefgarageneinfahrt) ist Streusalz mit Einschränkungen möglich.

Warum Elbreinigung?

Was uns unterscheidet

Vor 7 Uhr garantiert

Zur 7-Uhr-Frist sind alle Wege geräumt. Bei späterem Schneefall fahren wir mehrmals nach.

Saisonvertrag mit Festpreis

Statt nach Einsätzen rechnen wir die ganze Saison als Pauschale ab – kalkulierbar, unabhängig von Wetter.

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Zeit, Wetter und Maßnahme protokolliert. Wichtig bei Haftungsfragen oder Mieter-Beschwerden.

Haftung übernommen

Mit Vertrag liegt die Räum- und Streupflicht-Haftung bei uns. Sie als Eigentümer sind rechtlich abgesichert.

Umweltverträglich

Granulat statt Salz. Schonend für Pflanzen, Pflaster und Hundepfoten in der Nachbarschaft.

Kombi mit Hauspflege

Als bestehender Treppenhausreinigungs- oder Gartenbau-Kunde bekommen Sie Winterdienst als Add-on.

Saisonvertrag bis 31. Oktober buchen

Für die kommende Wintersaison nehmen wir bis Ende Oktober Verträge an – danach nur noch nach Verfügbarkeit.

Jetzt anfragen
Ablauf

So läuft eine Anfrage ab

  1. Anfrage – per Formular, E-Mail oder Telefon mit Adresse, Größe und Wunschtermin.
  2. Vor-Ort-Termin (kostenlos) – wir schauen uns Ihre Räume an und besprechen den Auftrag persönlich.
  3. Schriftliches Angebot innerhalb von 24 Stunden – Festpreis, klar und verbindlich.
  4. Auftragsbestätigung per E-Mail mit Termin und allen Details.
  5. Durchführung – wir kommen pünktlich, arbeiten sauber, hinterlassen alles in einwandfreiem Zustand.
  6. Abnahme & Qualitätskontrolle – Ihre Zufriedenheit ist die Grundlage unserer Arbeit.
Winterdienst Hamburg – Detail
FAQ

Häufige Fragen zum Winterdienst Hamburg

Werktags 7:00–20:00 Uhr, Sonn- und Feiertags ab 9:00 Uhr. Eigentümer und Vermieter haften – können die Pflicht aber an Mieter oder einen professionellen Dienstleister übertragen.
Wir garantieren das Räumen vor 7 Uhr. Bei Verspätung haften wir – vorausgesetzt, die Witterungslage war vorhersehbar. Sie als Eigentümer sind rechtlich abgesichert.
Vertraglich meist 1. November bis 31. März. Wir sind in dieser Zeit auf Abruf, auch außerhalb dieser Monate bei vorhergesagtem Frost.
Saisonpauschale, abhängig von Quadratmetern, Streustellen und Risiko. Verbindliches Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Auf Gehwegen umweltverträgliches Granulat (Splitt, Sand). Streusalz nur, wo es erlaubt und ausdrücklich gewünscht ist – z. B. auf Privat-Tiefgarageneinfahrten bei Glätte.
Ja – jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, Wetterlage und durchgeführten Maßnahmen protokolliert. Wichtig bei Haftungsfragen oder Mieter-Beschwerden.

Winterdienst in Hamburg starten

Räumen vor 7 Uhr, Streupflicht erfüllt, Haftung übernommen. Saisonvertrag innerhalb von 24 Stunden.

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0152 51384975
info@elbreinigung.de
Mo–Fr 9–17h · Sa 9–16h